!!!Geländeöffnung unserer Fluggebiete für den 1.Gleitschirmverein Bayerwald und den DGFC Regental!!!

Da der Lockdown jetzt aufgehoben ist, sind unsere Fluggelände im nächsten Schritt jetzt auch wieder geöffnet für unsere Nachbarvereine.
Bitte beachtet weiterhin unsere aufgeführten Regeln und das vom DHV erstellte Plakat mit den Corona Verhaltensregeln das am Start- und Landeplatz angebracht ist.
!!!Sehr Wichtig!!!
- kein Parken am Landeplatz
- Landeplatz schnellstmöglich wieder verlassen

Wir wünschen allen sichere und unfallfreie Flüge!

 !!!Update zur Rücknahme der Geländesperrung!!!

Mit der Rücknahme der Geländesperrung durch den DHV wird der Drachen- und Gleitschirmclub Bayerwald  den Flugbetrieb auf seinen Geländen zum 23. April eingeschränkt in Form von Hike & Fly (Wandern und Fliegen) für Vereinsmitglieder des DGCB  wieder zulassen.

Mit dieser Wiederöffnung sind jedoch einige Einschränkungen verbunden, an die sich jeder ausnahmslos zu halten hat:

Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und die Ausgangsbeschränkung sind zu beachten. Siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

-Abstand halten (Empfehlung ca. 10 Meter) und keine Gruppenbildung.
-Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
-parken von Autos nur oben am Rusel-Parkplatz.
-nach der Landung zügig GS packen und den Landeplatz sofort verlassen!
-Startplatz betreten nur zum Starten erlaubt, mehrere Piloten dürfen sich nicht unmittelbar am Startplatz aufhalten!

Jedes Mitglied muss mit diesem Thema eigenverantwortlich umgehen, es kann jederzeit sein, dass man von der Gemeinde oder der Polizei kontrolliert wird und mit Bußgeld belegt werden kann.
Bei Nichteinhaltung der Einschränkungen werden unsere Gelände wieder gesperrt.

Wer gegen die Einschränkungen verstößt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen im Verein bis hin zum Vereinsausschluss und Geländeverbot haben kann.
Flugbetrieb nur bei passendem Wetter.
 
Was wir aktuell nicht brauchen können, wären Unfälle, die in der Öffentlichkeit für negative Schlagzeilen sorgen.

Der Verein übernimmt keine Haftung!

Wortlaut der E-Mail an den DHV vom 21.04.2020 sollte von jedem Piloten bei Kontrollen mitgeführt werden:

 
Word Dokument zum ausdrucken:

unknown AusdruckDHVMail.docx (0.02 MB)

Bundesland Bayern
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
 
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona


 In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/


 Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gmund, 20.04.2020
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Stellv. DHV Geschäftsführer

 !!!Update zur Sperrung unserer Fluggelände zum 20.April!!!

Liebe Fliegerfreunde und Fliegerfreundinnen,
 
wie ihr wisst, hat der DHV die seit 19.03.2020 bundesweit außer Kraft gesetzten Startgenehmigungen für alle GS- und HG-Startgelände ab 20.04.2020 wieder aktiviert. Luftrechtlich haben wir also wieder grünes Licht.
Die landesrechtlichen Infektionsschutzvorschriften müssen wir trotzdem weiter beachten!
 
Hierzu gibt es leider noch keine landesweit einheitliche Auslegung der bay. Regeln.
In Bayern dürfen wir das Haus verlassen um Sport an der frischen Luft auszuüben. Dies dürfen wir alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder (seit 20.04.2020) mit max. einer haushaltsfremden Person, jedoch ohne Gruppenbildung!
 
Und letzteres wird ein Problem auf unseren Startplätzen. Wenn mehrere Personen beieinander stehen, kann die Polizei darin eine Gruppe sehen, selbst wenn zwischen jedem der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Wenn 15 oder 20 Piloten locker verteilt sich im Auslege- und Startbereich des HS befinden, kann die Polizei dies durchaus als Gruppenbildung sehen.
 
Auch weitere rechtliche Bestimmungen der Infektionsschutzvorschriften werden in Bayern zum Teil sehr unterschiedlich gewertet und können zu zahlreichen Anzeigen gegen Piloten führen.
 
Wir nehmen deshalb die ausdrückliche Empfehlung des DHV ernst, nicht sofort die Fluggelände wieder zu öffnen und die Rechtslage noch abzuklären. Sowohl der DHV bei der Bay. Regierung wie auch wir als Verein klären derzeit mit den für uns örtlich zuständigen Behörden den rechtlichen Rahmen ab, damit ihr möglichst bald rechtssicher der Fliegerei auf unseren Geländen wieder nachgehen könnt.
Ob wir dann nach Öffnung z.B. zur Vermeidung eines pulkweisen Auftretens von Fliegern in der HS-Schneise einen Startleiter einsetzen müssen oder ähnliches, müssen wir noch klären.
 
Dies gilt auf jeden Fall noch für die nächste Woche, spätestens am 24.04.2020 trifft sich die Vorstandschaft für die weitere Planung, sofern wir nicht schon früher Positive Infos erhalten.
  
Wir bitten euch deshalb dringend, euch noch zurück zu halten.
Für unsere Startgelände gilt deshalb weiterhin das ausgesprochene Startverbot!

 
Des Weiteren sind unsere Termine für Vereinsausflug, Wettbewerbe, Grillfeier etc. in der momentanen Lage nicht planbar und werden bei Bedarf kurzfristig bekannt gegeben.
 Info Sperrung Fluggebiete DGCB

Servus, liebe Fliegerfreunde und Fliegerfreundinnen.

 

Leider bzw. erwartungsgemäß hat der DHV heute am 19.03.2020 als zuständige Genehmigungsbehörde sämtliche Startgenehmigungen aufgehoben.

 

Hier der Text der heute veröffentlichten Anordnung:

 

„In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen.

Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).“ 

 

Damit erübrigen sich die Diskussionen, ob unsere Startplätze als Sportplatz o.ä. im Sinne der bisherigen Verbote angesehen werden können/müssen.

 

Ein Verstoß dagegen ist nicht spaßig.

Die Gefahr ist groß, dass bei Verstoß das Fluggerät evtl. konfisziert wird und empfindliche Strafen verhängt werden (bis 5 Jahre Knast, wenn dadurch Viren nachweislich verbreitet wurden) und event. sogar auch das Vereinsgelände die Zulassung verliert.

 

Die möglichen persönlichen Konsequenzen muss nicht nur jeder Einzelne tragen, diese werden sich in Zukunft auch auf das Ansehen und die Vertragsfähigkeit der gesamten freien Fliegergemeinschaft auswirken. Also nehmt dies bitte ernst, wir wollen unseren wenig reglementierten Sport nicht gefährden.

 

Wir müssen als Club auch die Vereinsinteressen wahren und erklären hiermit ausdrücklich

 

ein Startverbot auf unseren Vereinsgeländen.

 

(Hausstein, Büchelstein, Hochzell, Langfurth, Willinig, Bamling, Arndorf, Buchhofen)

Dies gilt bis auf Widerruf.

 

Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen im Verein bis hin zum Vereinsausschluss und Geländeverbot haben kann.

 

Wir sind alle angesichts der jetzt einsetzenden Thermiksaison irre geil aufs Fliegen, dass das Flugverbot unheimlich schmerzt, ist uns allen klar. Wir hoffen aber auf eure Einsicht und Kooperation.

 

Kalauer zum Schluss: Was ist der Unterschied zwischen Quellwolken und Quälwolken: Erstere werden zu Letzteren beim Corona-Flugverbot.  Wuhahahah

 

Euch allen Alles Gute, bleibt´s in Kontakt und g´sund

 

 !!!Sperrung unserer Fluggebiete wegen Corona Pandemie!!!

Liebe Gleitschirm- und Drachenflieger,
bis auf weiteres sind alle Fluggebiete in Deutschland gesperrt und dürfen nicht beflogen werden.
Betroffen davon sind natürlich auch unsere Fluggebiete:
-Hausstein
-Büchlstein
-Hochzellberg
-Langfurth

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage findet ihr auf der DHV Homepage unter diesem Link
https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/

Bitte haltet euch daran und bleibts gsund!

Viele Grüße, euere Vorstandschaft

 !!!Militärische Übung in der ED-R Feldkirchen!!!

Wir bitten um Beachtung der ED-R Feldkirchen: wegen einer militärischen Übung wird tageweise im Zeitraum von Ende März bis zum 28. Mai im Raum Feldkirchen vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die ED-R Feldkirchen, festgelegt.
Das Gebiet hat einen Radius von 1 NM um N 48°49‘41‘‘, O 12‘33‘23‘‘.

Zeitliche Wirksamkeit:

30.03.2020 bis 03.04.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
04.05.2020 bis 08.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
12.05.2020 bis 14.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
25.05.2020 bis 28.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC

Mehr Infos in der NfL im Anhang.

pdf 1-1846-20_mil.Übung.pdf (0.64 MB)

 

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