Da der Lockdown jetzt aufgehoben ist, sind unsere Fluggelände im nächsten Schritt jetzt auch wieder geöffnet für unsere Nachbarvereine.
Bitte beachtet weiterhin unsere aufgeführten Regeln und das vom DHV erstellte Plakat mit den Corona Verhaltensregeln das am Start- und Landeplatz angebracht ist.
!!!Sehr Wichtig!!!
- kein Parken am Landeplatz
- Landeplatz schnellstmöglich wieder verlassen
Wir wünschen allen sichere und unfallfreie Flüge!
Mit der Rücknahme der Geländesperrung durch den DHV wird der Drachen- und Gleitschirmclub Bayerwald den Flugbetrieb auf seinen Geländen zum 23. April eingeschränkt in Form von Hike & Fly (Wandern und Fliegen) für Vereinsmitglieder des DGCB wieder zulassen.
Mit dieser Wiederöffnung sind jedoch einige Einschränkungen verbunden, an die sich jeder ausnahmslos zu halten hat:
Die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen und die Ausgangsbeschränkung sind zu beachten. Siehe https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
-Abstand halten (Empfehlung ca. 10 Meter) und keine Gruppenbildung.
-Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht.
-parken von Autos nur oben am Rusel-Parkplatz.
-nach der Landung zügig GS packen und den Landeplatz sofort verlassen!
-Startplatz betreten nur zum Starten erlaubt, mehrere Piloten dürfen sich nicht unmittelbar am Startplatz aufhalten!
Jedes Mitglied muss mit diesem Thema eigenverantwortlich umgehen, es kann jederzeit sein, dass man von der Gemeinde oder der Polizei kontrolliert wird und mit Bußgeld belegt werden kann.
Bei Nichteinhaltung der Einschränkungen werden unsere Gelände wieder gesperrt.
Wer gegen die Einschränkungen verstößt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen im Verein bis hin zum Vereinsausschluss und Geländeverbot haben kann.
Flugbetrieb nur bei passendem Wetter.
Was wir aktuell nicht brauchen können, wären Unfälle, die in der Öffentlichkeit für negative Schlagzeilen sorgen.
Der Verein übernimmt keine Haftung!
Wortlaut der E-Mail an den DHV vom 21.04.2020 sollte von jedem Piloten bei Kontrollen mitgeführt werden:
Word Dokument zum ausdrucken:
AusdruckDHVMail.docx (0.02 MB)
Bundesland Bayern
Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:
Sehr geehrter Herr Klaassen,
vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona
In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/
Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gmund, 20.04.2020
Björn Klaassen
DHV Flugbetrieb
Stellv. DHV Geschäftsführer
Servus, liebe Fliegerfreunde und Fliegerfreundinnen.
Leider bzw. erwartungsgemäß hat der DHV heute am 19.03.2020 als zuständige Genehmigungsbehörde sämtliche Startgenehmigungen aufgehoben.
Hier der Text der heute veröffentlichten Anordnung:
„In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen.
Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).“
Damit erübrigen sich die Diskussionen, ob unsere Startplätze als Sportplatz o.ä. im Sinne der bisherigen Verbote angesehen werden können/müssen.
Ein Verstoß dagegen ist nicht spaßig.
Die Gefahr ist groß, dass bei Verstoß das Fluggerät evtl. konfisziert wird und empfindliche Strafen verhängt werden (bis 5 Jahre Knast, wenn dadurch Viren nachweislich verbreitet wurden) und event. sogar auch das Vereinsgelände die Zulassung verliert.
Die möglichen persönlichen Konsequenzen muss nicht nur jeder Einzelne tragen, diese werden sich in Zukunft auch auf das Ansehen und die Vertragsfähigkeit der gesamten freien Fliegergemeinschaft auswirken. Also nehmt dies bitte ernst, wir wollen unseren wenig reglementierten Sport nicht gefährden.
Wir müssen als Club auch die Vereinsinteressen wahren und erklären hiermit ausdrücklich
ein Startverbot auf unseren Vereinsgeländen.
(Hausstein, Büchelstein, Hochzell, Langfurth, Willinig, Bamling, Arndorf, Buchhofen)
Dies gilt bis auf Widerruf.
Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen im Verein bis hin zum Vereinsausschluss und Geländeverbot haben kann.
Wir sind alle angesichts der jetzt einsetzenden Thermiksaison irre geil aufs Fliegen, dass das Flugverbot unheimlich schmerzt, ist uns allen klar. Wir hoffen aber auf eure Einsicht und Kooperation.
Kalauer zum Schluss: Was ist der Unterschied zwischen Quellwolken und Quälwolken: Erstere werden zu Letzteren beim Corona-Flugverbot. Wuhahahah
Euch allen Alles Gute, bleibt´s in Kontakt und g´sund
Liebe Gleitschirm- und Drachenflieger,
bis auf weiteres sind alle Fluggebiete in Deutschland gesperrt und dürfen nicht beflogen werden.
Betroffen davon sind natürlich auch unsere Fluggebiete:
-Hausstein
-Büchlstein
-Hochzellberg
-Langfurth
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage findet ihr auf der DHV Homepage unter diesem Link
https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/
Bitte haltet euch daran und bleibts gsund!
Viele Grüße, euere Vorstandschaft
Wir bitten um Beachtung der ED-R Feldkirchen: wegen einer militärischen Übung wird tageweise im Zeitraum von Ende März bis zum 28. Mai im Raum Feldkirchen vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die ED-R Feldkirchen, festgelegt.
Das Gebiet hat einen Radius von 1 NM um N 48°49‘41‘‘, O 12‘33‘23‘‘.
Zeitliche Wirksamkeit:
30.03.2020 bis 03.04.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
04.05.2020 bis 08.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
12.05.2020 bis 14.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
25.05.2020 bis 28.05.2020 täglich von 06:00 Uhr UTC bis 18:00 Uhr UTC
Mehr Infos in der NfL im Anhang.
1-1846-20_mil.Übung.pdf (0.64 MB)